Recht & Finanzen

Fluggastrechte: Entschädigung bei Verspätung, Ausfall & Überbuchung

Dein Flug hatte Verspätung, wurde annulliert oder du wurdest nicht mitgenommen? Nach EU-Recht steht dir eine Entschädigung zu. Hier erfährst du alles, was du wissen musst.

Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004

Seit 2005 schützt die EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Fluggäste bei Verspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderung. Sie gilt für alle Flüge, die in der EU starten – unabhängig von der Airline – sowie für Flüge in die EU mit einer europäischen Fluggesellschaft.

Das bedeutet: Egal ob Ryanair, Lufthansa oder Emirates – startet dein Flug in Frankfurt, Mallorca oder Athen, greift die Verordnung. Die Nationalität des Passagiers spielt dabei keine Rolle.

Wie viel Entschädigung steht dir zu?

Die Höhe der Entschädigung richtet sich ausschließlich nach der Flugstrecke – nicht nach dem Ticketpreis. Auch wer ein 29-Euro-Ticket hatte, kann 250 € erhalten.

FlugstreckeEntschädigungBeispiel
Kurzstrecke (< 1.500 km)250 €Berlin – Mallorca
Mittelstrecke (1.500–3.500 km)400 €Frankfurt – Istanbul
Langstrecke (> 3.500 km)600 €München – New York

Bei einer vierköpfigen Familie auf Langstrecke sind das bis zu 2.400 €. Die Ansprüche bestehen pro Person, auch für Kinder mit eigenem Ticket.

Flug verspätet, ausgefallen oder überbucht?

Nach EU-Recht steht dir bei Flugproblemen eine Entschädigung von 250–600 € pro Person zu.* Flightright prüft deinen Anspruch kostenlos und übernimmt den gesamten Prozess – du zahlst nur im Erfolgsfall.

99 % Erfolgsquote vor GerichtKostenlose ErstprüfungAnsprüche bis 3 Jahre rückwirkend

*Entschädigung abzgl. Erfolgsprovision (i. d. R. 20–30 % zzgl. MwSt.). Bei Gerichtsverfahren kann ein anwaltlicher Zuschlag von 14 % anfallen. | Affiliate-Link – bei erfolgreicher Vermittlung erhalten wir eine Provision.

Wann besteht ein Anspruch auf Entschädigung?

Du hast Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in diesen Fällen:

  • Flugverspätung ab 3 Stunden: Dein Flug kommt mehr als 3 Stunden verspätet am Zielort an. Maßgeblich ist die Ankunftszeit (Öffnung der Flugzeugtür), nicht die Abflugzeit.
  • Flugausfall (Annullierung): Die Airline hat deinen Flug gestrichen und dich weniger als 14 Tage vorher informiert. Je kürzer die Vorankündigung, desto klarer der Anspruch.
  • Überbuchung (Nichtbeförderung): Dir wurde das Boarding verweigert, obwohl du ein gültiges Ticket und rechtzeitig eingecheckt hattest. Die Airlines verkaufen regelmäßig mehr Tickets als Plätze vorhanden sind.
  • Verpasster Anschlussflug: Wegen einer Verspätung des Zubringerflugs hast du deinen Anschlussflug verpasst und kommst mehr als 3 Stunden verspätet an. Wichtig: Beide Flüge müssen auf einer Buchung liegen.

Wann muss die Airline nicht zahlen?

Die Fluggesellschaft kann sich auf „außergewöhnliche Umstände" berufen, wenn die Ursache außerhalb ihres Einflussbereichs lag. Dazu zählen:

  • Extremes Unwetter (Sturm, Gewitter, Vulkanasche)
  • Streiks bei der Flugsicherung oder am Flughafen
  • Politische Instabilität oder Luftraumsperrungen
  • Sicherheitsrisiken und Terrorwarnungen
  • Vogelschlag (in vielen Fällen)

Nicht als außergewöhnliche Umstände gelten dagegen:

  • Streik des Airline-Personals – hier besteht häufig ein Entschädigungsanspruch
  • Technische Defekte – gelten als Verantwortung der Airline
  • Personalengpässe – Organisationsrisiko der Fluggesellschaft

Tipp: Auch bei „außergewöhnlichen Umständen" hat die Airline Betreuungspflichten: kostenlose Verpflegung, Hotelübernachtung bei Übernacht-Delays und Ersatzbeförderung.

Wie lange kann ich Ansprüche geltend machen?

In Deutschland gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, gerechnet zum Jahresende. Ein Flugproblem vom März 2024 verjährt also erst am 31. Dezember 2027.

Das heißt: Auch wenn dein letzter Flug schon etwas zurückliegt – prüfe, ob du noch Ansprüche hast. Viele Passagiere lassen Tausende Euro liegen, weil sie ihre Rechte nicht kennen.

Tipp: Sammle Boardingpässe, Buchungsbestätigungen und Screenshots von Anzeigentafeln. Je besser du dokumentiert bist, desto einfacher die Durchsetzung.

Deine Rechte am Flughafen: Betreuungsleistungen

Unabhängig von der Entschädigung stehen dir bei Wartezeiten am Flughafen sofortige Betreuungsleistungen zu:

  • Ab 2 Stunden Wartezeit: Kostenlose Snacks, Erfrischungen und 2 Telefonate/E-Mails
  • Bei Übernacht-Verspätung: Hotelübernachtung inkl. Transfer
  • Ab 5 Stunden Wartezeit: Recht auf Rücktritt vom Flug mit voller Erstattung des Ticketpreises

Verweigert die Airline diese Leistungen, bezahle selbst und hebe die Belege auf – die Kosten kannst du nachträglich einfordern.

Selbst einfordern oder Dienstleister beauftragen?

Du kannst deine Entschädigung direkt bei der Airline einfordern – oft über ein Online-Formular auf der Website der Fluggesellschaft. Allerdings lehnen Airlines Ansprüche regelmäßig ab oder reagieren gar nicht, in der Hoffnung, dass Passagiere aufgeben.

Spezialisierte Fluggastrechte-Portale übernehmen den gesamten Prozess für dich: von der Erstprüfung über die Kommunikation mit der Airline bis zur gerichtlichen Durchsetzung. Du zahlst nur im Erfolgsfall eine Provision (typischerweise 20–30 % zzgl. MwSt.). Bei Gerichtsverfahren kann ein zusätzlicher anwaltlicher Zuschlag von 14 % anfallen.

Der Vorteil: Kein Kostenrisiko für dich. Wird nichts durchgesetzt, zahlst du nichts. Wird durchgesetzt, erhältst du den Großteil der Entschädigung.

Flug verspätet, ausgefallen oder überbucht?

Nach EU-Recht steht dir bei Flugproblemen eine Entschädigung von 250–600 € pro Person zu.* Flightright prüft deinen Anspruch kostenlos und übernimmt den gesamten Prozess – du zahlst nur im Erfolgsfall.

99 % Erfolgsquote vor GerichtKostenlose ErstprüfungAnsprüche bis 3 Jahre rückwirkend

*Entschädigung abzgl. Erfolgsprovision (i. d. R. 20–30 % zzgl. MwSt.). Bei Gerichtsverfahren kann ein anwaltlicher Zuschlag von 14 % anfallen. | Affiliate-Link – bei erfolgreicher Vermittlung erhalten wir eine Provision.

Checkliste: So gehst du vor

  1. Dokumentiere alles: Fotos der Anzeigentafel, Screenshots der Verspätungsanzeige in der App, Boardingpass aufheben
  2. Betreuungsleistungen einfordern: Am Schalter der Airline nach Verpflegungsgutscheinen und ggf. Hotel fragen
  3. Schriftliche Bestätigung verlangen: Lass dir den Grund der Verspätung/Annullierung schriftlich bestätigen
  4. Anspruch prüfen: Online-Check nutzen – in wenigen Minuten weißt du, ob dir Geld zusteht
  5. Frist beachten: Du hast bis zu 3 Jahre Zeit, aber je schneller du handelst, desto besser

Häufige Fragen zu Fluggastrechten

Gilt die Verordnung auch bei Streik?

Es kommt darauf an, wer streikt. Bei einem Streik des Airline-Personals (Piloten, Kabinenpersonal) hast du in der Regel Anspruch auf Entschädigung. Bei einem Streik der Flugsicherung oder des Flughafenpersonals liegt ein „außergewöhnlicher Umstand" vor – dann entfällt die Ausgleichszahlung, aber die Betreuungsleistungen stehen dir weiterhin zu.

Bekomme ich auch Geld für meinen Billigflug?

Ja. Die Entschädigung ist unabhängig vom Ticketpreis. Auch für einen 19-Euro-Flug bekommst du die volle Pauschale von 250, 400 oder 600 € – je nach Flugstrecke.

Was ist mit Pauschalreisen?

Auch bei Pauschalreisen greift die EU-Verordnung. Dein Anspruch richtet sich gegen die ausführende Fluggesellschaft, nicht gegen den Reiseveranstalter. Zusätzlich kannst du beim Veranstalter eine Reisepreisminderung geltend machen.

Gilt die Verordnung auch für Flüge außerhalb der EU?

Die Verordnung gilt für alle Flüge, die in der EU starten (unabhängig von der Airline), und für Flüge, die in der EU landen, sofern die Airline ihren Sitz in der EU hat. Ein Flug von New York nach Frankfurt mit Lufthansa ist also abgedeckt, mit United Airlines dagegen nicht.

Haben auch Kinder Anspruch?

Ja, sofern sie ein eigenes Ticket haben (kein reines „Infant on Lap"-Ticket). Jede Person mit eigenem Sitzplatz hat den vollen Entschädigungsanspruch.