FAQ · 7 Fragen beantwortet

Fluggastrechte & Flugprobleme: Fragen & Antworten

Die häufigsten Fragen zu Fluggastrechte & Flugprobleme — kurz, konkret und direkt beantwortet.

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Wie viel Entschädigung steht mir bei Flugverspätung zu?

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) steht dir bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden am Zielort eine Entschädigung zu. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke: 250 Euro bei Kurzstrecken bis 1.500 km, 400 Euro bei Mittelstrecken bis 3.500 km und 600 Euro bei Langstrecken über 3.500 km. Dieser Anspruch gilt unabhängig vom Ticketpreis — auch bei einem Billigflug für 29 Euro kannst du 250 Euro erhalten. Voraussetzung ist, dass die Airline für die Verspätung verantwortlich ist und keine außergewöhnlichen Umstände wie extreme Wetterbedingungen vorlagen. Prüfe deinen Anspruch kostenlos mit unserem Fluggastrechte-Tool.

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Weitere Fragen & Antworten

Was tun bei Flugausfall?

Bei einem Flugausfall muss die Airline dir eine alternative Beförderung zum Zielort anbieten oder den vollen Ticketpreis erstatten. Zusätzlich steht dir in den meisten Fällen eine Entschädigung von 250–600 Euro zu, sofern die Airline dich weniger als 14 Tage vor Abflug über die Stornierung informiert hat. Während der Wartezeit hat die Airline eine Betreuungspflicht: Mahlzeiten, Getränke und bei Bedarf eine Hotelübernachtung mit Transfer müssen gestellt werden. Dokumentiere alles sorgfältig — Bordkarten, Buchungsbestätigung und Belege für Ausgaben. Unseren Fluggastrechte-Check findest du kostenlos in den Reise-Tools.

Gilt die EU-Verordnung auch bei Billigfliegern?

Ja, die EU-Fluggastrechteverordnung gilt für alle Airlines gleichermaßen — ob Billigflieger wie Ryanair und easyJet oder Premium-Carrier wie Lufthansa. Entscheidend ist nicht die Fluggesellschaft, sondern der Flughafen: Die Verordnung greift bei allen Flügen, die von einem EU-Flughafen starten, sowie bei Flügen, die mit einer EU-Airline in die EU fliegen. Auch bei Flügen mit Zwischenstopps gilt der Schutz, wenn das Endziel in der EU liegt oder der Abflugort in der EU ist. Die Entschädigungshöhe ist identisch, unabhängig davon, wie viel du für das Ticket bezahlt hast. Prüfe deinen konkreten Fall mit unserem Fluggastrechte-Rechner.

Wie lange kann ich Ansprüche bei Flugproblemen geltend machen?

In Deutschland verjähren Fluggastrechte-Ansprüche nach 3 Jahren zum Jahresende. Wenn dein Flug also am 15. März 2024 verspätet war, hast du bis zum 31. Dezember 2027 Zeit, deine Entschädigung einzufordern. In anderen EU-Ländern gelten teilweise abweichende Fristen — in Großbritannien sind es sogar 6 Jahre. Wichtig: Die Frist beginnt mit dem Tag des problematischen Fluges, nicht mit dem Buchungsdatum. Auch ältere Fälle können also noch lukrativ sein. Wir empfehlen, Ansprüche zeitnah geltend zu machen, da die Beweislage frisch und die Bearbeitung einfacher ist — unser Fluggastrechte-Tool prüft deinen Anspruch in wenigen Minuten.

Was sind außergewöhnliche Umstände bei Flügen?

Außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Airline liegen und bei denen keine Entschädigung gezahlt werden muss. Dazu zählen extremes Wetter (Sturm, Vulkanasche), Streiks der Flugsicherung (nicht der eigenen Mitarbeiter!), Sicherheitsrisiken und politische Instabilität. Technische Defekte gelten in der Regel NICHT als außergewöhnlicher Umstand — die Airline muss ihre Flugzeuge ordnungsgemäß warten. Auch Personalengpässe oder Verspätungen durch vorherige Flüge sind keine Entschuldigung. Airlines berufen sich oft vorschnell auf außergewöhnliche Umstände; lasse den Fall im Zweifel mit unserem Fluggastrechte-Check prüfen.

Lohnt sich ein Fluggastrechte-Portal?

Fluggastrechte-Portale wie Flightright nehmen dir den gesamten Prozess ab — vom Schriftverkehr mit der Airline bis zur Klage vor Gericht. Du zahlst nur im Erfolgsfall eine Provision (meist 20–35 % der Entschädigung). Das lohnt sich besonders, wenn die Airline nicht freiwillig zahlt, was häufig vorkommt. Der Vorteil: Du trägst kein Kostenrisiko und musst dich nicht mit juristischen Details befassen. Alternativ kannst du dich direkt an die Airline wenden — das spart die Provision, erfordert aber Hartnäckigkeit und Geduld. Bei komplizierten Fällen oder wenn die Airline abblockt, ist ein Portal die bessere Wahl. Mit unserem Fluggastrechte-Tool prüfst du vorab kostenlos, ob sich eine Forderung überhaupt lohnt.

Was tun bei Gepäckverlust oder -beschädigung?

Melde den Schaden sofort am Flughafen beim Lost & Found-Schalter und lass dir eine PIR-Bescheinigung (Property Irregularity Report) ausstellen — ohne dieses Dokument wird die Bearbeitung schwierig. Bei verspätetem Gepäck muss die Airline die Kosten für notwendige Erstausstattung (Kleidung, Hygieneartikel) erstatten, bewahre also alle Belege auf. Die maximale Haftung liegt nach dem Montrealer Übereinkommen bei ca. 1.400 Euro. Reklamiere schriftlich innerhalb von 7 Tagen bei Beschädigung bzw. 21 Tagen bei Verspätung. Eine gute Reiseversicherung mit Gepäckschutz bietet hier zusätzliche Absicherung. Für den eigenen Entschädigungs-Check siehe auch unser Fluggastrechte-Tool.

Flug verspätet, ausgefallen oder überbucht?

Nach EU-Recht steht dir bei Flugproblemen eine Entschädigung von 250–600 € pro Person zu.* Flightright prüft deinen Anspruch kostenlos und übernimmt den gesamten Prozess – du zahlst nur im Erfolgsfall.

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*Entschädigung abzgl. Erfolgsprovision (i. d. R. 20–30 % zzgl. MwSt.). Bei Gerichtsverfahren kann ein anwaltlicher Zuschlag von 14 % anfallen. | Affiliate-Link – bei erfolgreicher Vermittlung erhalten wir eine Provision.

Welche Fragen beantworten wir noch?

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