Fluggastrechte-Check

Flug verspätet, ausgefallen oder überbucht? Prüfe in wenigen Minuten, ob dir eine Entschädigung von bis zu 600 € zusteht.

Wann steht mir eine Entschädigung bei Flugverspätung zu?

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 hast du Anspruch auf 250 bis 600 € pro Person, wenn dein Flug mit mehr als drei Stunden Verspätung am Ziel ankommt, kurzfristig annulliert wird oder du wegen Überbuchung nicht mitfliegen darfst. Kein Anspruch besteht bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter oder Fluglotsenstreik.

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Wie hoch ist die Entschädigung je nach Flugstrecke?

Nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 richtet sich die Entschädigung nach der Flugstrecke: 250 € bis 1.500 km, 400 € bei 1.500 bis 3.500 km und 600 € bei mehr als 3.500 km.

250 €

Kurzstrecke

unter 1.500 km

z.B. Berlin – Mallorca

400 €

Mittelstrecke

1.500 – 3.500 km

z.B. Frankfurt – Istanbul

600 €

Langstrecke

über 3.500 km

z.B. München – New York

Wann besteht ein Anspruch?

Ein Anspruch besteht bei mindestens 3 Stunden Verspätung am Ziel, bei einer Annullierung mit weniger als 14 Tagen Vorlauf, bei verweigertem Boarding und bei einem verpassten Anschlussflug in einer Buchung, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen.

1

Verspätung ab 3 Stunden

Ankunft am Zielort mehr als 3 Stunden nach Plan

2

Flugausfall

Weniger als 14 Tage vorher über die Annullierung informiert

3

Überbuchung

Boarding trotz gültigem Ticket und rechtzeitigem Check-in verweigert

4

Verpasster Anschlussflug

Anschluss verpasst wegen verspätetem Zubringerflug (eine Buchung)

Was sollte ich außerdem wissen?

  • ●Ansprüche bis 3 Jahre rückwirkend geltend machen (Fristende jeweils 31.12.)
  • ●Gilt für alle Flüge ab EU sowie für EU-Airlines bei Flügen in die EU
  • ●Entschädigung unabhängig vom Ticketpreis – auch bei Billigflügen
  • ●Auch Kinder mit eigenem Ticket haben vollen Anspruch
  • ●Bei außergewöhnlichen Umständen (Unwetter, Flugsicherungs-Streik) besteht kein Entschädigungsanspruch

Flug verspätet, ausgefallen oder überbucht?

Nach EU-Recht steht dir bei Flugproblemen eine Entschädigung von 250–600 € pro Person zu.* Flightright prüft deinen Anspruch kostenlos und übernimmt den gesamten Prozess – du zahlst nur im Erfolgsfall.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Entschädigung nach EU-Recht?

250 € bei Flügen bis 1.500 km, 400 € bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 km und bei anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km sowie 600 € bei Flügen über 3.500 km. Bei einer Ankunftsverspätung von drei bis vier Stunden auf Langstrecken darf die Airline die Zahlung um 50 % kürzen.

Für welche Flüge gilt die EU-Fluggastrechteverordnung?

Für alle Flüge, die in der EU starten, und für Flüge in die EU mit einer Airline aus der EU. Auch Island, Norwegen und die Schweiz wenden die Regeln an.

Wie lange kann ich Ansprüche geltend machen?

In Deutschland gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Hebe Bordkarte, Buchungsbestätigung und Belege für die Verspätung auf.