Praktisches A–Z · Abschnitt 4/5

Sicherheit & UXO-Warnung

🇱🇦 Laos Reiseführer

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Sicherheit & UXO-Warnung

Allgemeine Sicherheit

Laos ist eines der sichersten Reiseländer Südostasiens. Gewaltkriminalität gegen Touristen ist extrem selten. Was vorkommt:

  • Kleinkriminalität: Taschendiebstahl in Vientiane (Nachtmarkt) und Luang Prabang. Wertsachen nah am Körper tragen.
  • Betrug: Überhöhte Tuk-Tuk-Preise, falsche Wechselkurse. Preise immer vorher vereinbaren.
  • Straßenverkehr: Die größte Gefahr in Laos! Die Straßen sind schlecht, die Fahrweise aggressiv, Motorräder oft ohne Helm. Fahre vorsichtig und meide Nachtfahrten.

UXO-Warnung — Nicht explodierte Munition

Die größte Gefahr in Laos sind nicht Kriminelle, sondern nicht explodierte Streumunition (UXO). In 15 von 18 Provinzen liegen geschätzte 80 Millionen nicht explodierte Streubomben im Boden — ein Erbe des Secret War (1964–1973).

Goldene Regeln

  • NIEMALS markierte Wege verlassen in ländlichen Gebieten — besonders in den Provinzen Xieng Khouang (Phonsavan), Savannakhet, Khammouane und Salavan.
  • Keine Metallgegenstände am Boden berühren — sie könnten UXO sein. „Bombies" sind oft tennisballgroß und sehen aus wie Spielzeug.
  • Rot-weiße Markierungen bedeuten: GEFAHR — vermintes/kontaminiertes Gebiet. Diese Schilder sind kein Witz.
  • Kinder warnen: Falls du Kinder siehst, die mit Metallobjekten spielen, informiere diskret die Erwachsenen.

Touristische Gebiete

Alle touristischen Hauptgebiete (Vientiane, Luang Prabang, Vang Vieng, 4000 Islands, Bolaven Plateau Hauptrouten) sind geräumt und sicher. Die Gefahr besteht abseits der üblichen Pfade, in ländlichen Gebieten und entlang des ehemaligen Ho-Chi-Minh-Pfades.

Achtung

UXO ist Laos' schwerste Last. Seit 1973 wurden über 20.000 Menschen getötet oder verstümmelt — 40% davon Kinder. Verlasse niemals markierte Wege. Wenn du helfen willst: Spende an COPE (cope.org) oder MAG (maginternational.org). Jeder Euro hilft bei der Räumung und Prothesenversorgung.

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*Entschädigung abzgl. Erfolgsprovision (i. d. R. 20–30 % zzgl. MwSt.). Bei Gerichtsverfahren kann ein anwaltlicher Zuschlag von 14 % anfallen.

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