Praktische Infos A-Z · Abschnitt 16/16

Zoll

🇭🇷 Kroatien Reiseführer

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Zoll

Kroatien ist seit 2013 EU-Mitglied und seit dem 1. Januar 2023 im Schengen-Raum. Das hat den Grenzverkehr massiv vereinfacht.

Einreise aus EU-/Schengen-Ländern

  • Keine Grenzkontrollen — du fährst einfach durch (wie von Bayern nach Österreich)
  • Kein Zoll für persönliche Gegenstände und Einkäufe
  • Personalausweis oder Reisepass trotzdem mitführen (Identifikationspflicht)

Was du frei ein- und ausführen darfst (EU-intern)

  • Alkohol: 10 Liter Spirituosen, 20 Liter Zwischenerzeugnisse (Port, Sherry), 90 Liter Wein, 110 Liter Bier — alles für den persönlichen Bedarf
  • Tabak: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Tabak
  • Lebensmittel: Keine Beschränkungen innerhalb der EU

Besondere Regelungen

  • Trüffel: Kroatische Trüffel darfst du problemlos mitnehmen — frisch halten sie 5–7 Tage im Kühlschrank (in Küchenpapier einschlagen)
  • Olivenöl: Keine Mengenbeschränkung innerhalb der EU. Gut verpacken für den Flug!
  • Bargeld: Bei Reisen innerhalb der EU musst du Bargeldbeträge ab 10.000 € bei Kontrollen angeben
  • Kulturgüter: Antiken, archäologische Funde und Kunstwerke dürfen nicht ohne Genehmigung des kroatischen Kulturministeriums ausgeführt werden
  • Korallen, Muscheln, geschützte Pflanzen: Die Entnahme von Meeresorganismen aus der Adria ist ohne Genehmigung verboten

Für Schweizer Reisende (Nicht-EU)

  • Schweizer benötigen keinen Reisepass für Kroatien (Personalausweis/ID reicht), da Kroatien im Schengen-Raum ist
  • Zollfreigrenzen bei der Rückreise in die Schweiz: 300 CHF Warenwert, 1 Liter Alkohol über 18%, 5 Liter unter 18%, 250 Zigaretten
  • Schweizer Mehrwertsteuer-Erstattung für EU-Einkäufe nicht möglich (umgekehrt: Tax-Free-Shopping gilt für Schweizer in Kroatien bei Einkäufen über 100 €)

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