Geschichte der Kanaren · Abschnitt 6/6

Moderne Autonomie & EU-Mitgliedschaft

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Moderne Autonomie & EU-Mitgliedschaft

Mit der Spanischen Verfassung von 1978 wurden die Kanarischen Inseln zur Comunidad Autónoma de Canarias — einer von 17 autonomen Gemeinschaften Spaniens. Die Kanaren haben ein eigenes Parlament (mit Sitz in Santa Cruz de Tenerife), eine eigene Regierung und weitreichende Befugnisse in Bereichen wie Bildung, Gesundheit, Raumplanung und Umweltschutz.

Eine Besonderheit: Die Kanaren haben zwei gleichberechtigte HauptstädteSanta Cruz de Tenerife und Las Palmas de Gran Canaria. Der Regierungssitz wechselt mit jeder Legislaturperiode zwischen den beiden Städten. Diese Lösung spiegelt die jahrhundertealte Rivalität zwischen den beiden größten Inseln wider.

Innerhalb der EU genießen die Kanaren den Status einer Ultraperipheren Region (RUP), was ihnen Sonderrechte einräumt:

  • IGIC statt IVA: Statt der spanischen Mehrwertsteuer (IVA, 21 %) gilt auf den Kanaren die deutlich niedrigere IGIC — der Allgemeine Steuersatz liegt bei nur 7 %. Deshalb sind Elektronik, Parfüm und Alkohol hier oft günstiger als auf dem Festland
  • ZEC (Zona Especial Canaria): Sonderwirtschaftszone mit stark reduzierter Körperschaftssteuer (4 % statt 25 %), die internationale Unternehmen anlockt
  • EU-Sonderregeln: Subventionen für Landwirtschaft, Transport und erneuerbare Energien

Politisch ist die Coalición Canaria (CC) eine wichtige Kraft — eine nationalistische Partei, die kanarische Interessen gegenüber Madrid vertritt, ohne die Unabhängigkeit zu fordern. Die Stimmung ist eindeutig: Die Kanarier fühlen sich zuerst als Canarios, dann als Spanier. Die Distanz zum Festland (über 1.000 km) und die Nähe zu Afrika (nur 100 km bis Marokko) prägen ein einzigartiges Selbstverständnis.

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